Jochen Repp
Rechtsanwalt Jochen Repp ist Mitbegründer der Kanzlei und bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen.
Herr Repp verfügt über eine langjährige Berufserfahrung, auch auf internationaler Ebene. Er studierte in Frankfurt am Main und Köln und absolvierte studien- und berufsbegleitende Auslandaufenthalte in den USA.
Nach dem Einstieg in die praktische Anwaltstätigkeit erfolgte bereits früh eine Spezialisierung in den Bereichen des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts sowie des Erbrechts, auch auf internationaler Ebene. In diesem Kontext erfolgte des Weiteren eine Spezialisierung im Bereich des Immobilienrechts.
Herr Repp ist seit vielen Jahren mit dem Notariat verbunden und mit den Aufgaben des Notars vertraut, er arbeitet in diesem Bereich mit verschiedenen Notaren als Kooperationspartnern zusammen. Er ist regelmäßig Notarvertreter und nimmt in diesem Zusammenhang die Aufgaben des Notars wahr.
Darüber hinaus ist Herr Repp im Rahmen seiner Tätigkeitsschwerpunkte mit den Anforderungen des Notariats vertraut.
Herr Repp arbeitet auch permanent mit Herrn Steuerberater Michael Hofmann und weiteren Kooperationspartnern im Bereich Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zusammen, dies insbesondere in den Schwerpunkten Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Immobilienrecht.
Rechtsgebiete
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Erbrecht
Immobilienrecht
Vertragsrecht
Tätigkeitsschwerpunkte
Mergers & Acquisitions - Transaktionen
Immobilientransaktionen
Unternehmens- / Konzernrestrukturierungen
Unternehmens- und Vermögensnachfolgeregelungen / Erbschaftsplanung
Testamentsvollstreckungen
Nachlassabwicklungen