Baurecht / Architektenrecht
Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Bauherr) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (wie z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker) (Bauvertragsrecht).
Das Architektenrecht ist eine Ausprägung des privaten Baurechts und regelt die Rechte und Pflichten des Architekten.
Zu unterscheiden ist zwischen:
Architektenvertragsrecht
Architektenhonorarrecht
Architektenhaftpflichtrecht