Betriebsverfassungrecht
In der betrieblichen Praxis sind die konstruktive Zusammenarbeit mit den Mitbestimmungsorganen (Betriebs- und Aufsichtsrat) und die schnelle, pragmatische Lösung von in diesem Rahmen auftretenden Konflikten für den Unternehmenserfolg von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
Viele Probleme können bereits im Vorfeld erkannt und damit entschärft werden. Fast wichtiger als Kenntnis und Anwendung einschlägiger gesetzlicher Vorschriften und Rahmenbedingungen ist der „Umgang“ miteinander. Rechtzeitige und wiederkehrende Schulung der Führungskräfte auch im Sinne eines Verhaltenstrainings erleichtert das Tagesgeschäft und verhindert langwierige und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen.