Cura Advocati – Rechtsanwälte und Steuerberater

Erbrecht

Dazu gehört: Planung und Umsetzung von Vermögens- und Rechtsnachfolge – auch Unternehmensnachfolge – (Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Schenkungsverträgen etc.), Stiftungsgründungen / -betreuung, Regelung / Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen (Erbteilsansprüche, Pflichtteilsansprüche), Nachlassauseinandersetzungen, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen.

Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.

Unser Spezialist

Jochen Repp