Cura Advocati – Rechtsanwälte und Steuerberater

Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Dazu gehören: Unternehmensgründungen, Unternehmensverkäufe / -ankäufe, Unternehmenszusammenschlüsse und -aufspaltungen, Unternehmensumstrukturierungen, Unternehmenssanierungen, Unternehmensnachfolge, Unternehmensliquidationen, Koordination / Durchführung / Begleitung von unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen (bspw. Geschäftsführerbestellungen, Eintritt / Ausscheiden von Gesellschaftern, Anteilsveräußerungen, Kapitalerhöhungen usw.).

 

Das Unternehmensrecht ist das Rechtsgebiet zur Führung, des Verkaufs und der Rechtsstellung des Unternehmens.
Das Unternehmensrecht ist Querschnittsmaterie des Handels-, Arbeits-, Steuer-, Konzern-, Kartell- und Wettbewerbsrechts.

 

Das Gesellschaftsrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern regelt in Deutschland das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Dabei erstrecken sich die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches auch auf andere Gesellschaftsformen, sofern nicht in einem speziellen Gesetz (lex specialis) etwas anderes bestimmt ist.

GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts
PartG Partnerschaft
OHG offene Handelsgesellschaft
Partenreederei
EWIV Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
KG Kommanditgesellschaft
Stille Gesellschaft

 

Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um Personengesellschaften; sie sind keine juristischen Personen und besitzen deshalb nach dem Gesetz keine eigene Rechtspersönlichkeit, wenngleich sie in der Praxis - mit Ausnahme der Stillen Gesellschaft - von ihrem Mitgliederbestand unabhängige Träger von Rechten und Pflichten sind.

Bei den Kapitalgesellschaften handelt es sich um juristische Personen.

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
AG Aktiengesellschaft
KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien
SE Europäische Aktiengesellschaft
eG eingetragene Genossenschaft

Unser Spezialist

Jochen Repp